Schweizer Verband für Energie und Wasserkostenabrechnung
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Unsere Spartipps

Wärme
Kurz, aber intensiv lüften

Öffnen Sie sämtliche Fenster 2 bis 3-mal täglich, fünf Minuten querlüften genügt. Dadurch wird die verbrauchte Luft und die zu hohe Luftfeuchtigkeit bei minimalem Wärmeverlust abgeführt. Die so gewonnene, ausreichend frische Aussenluft trägt entscheidend zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden (graue Ecken, Schimmelpilz, muffige Gerüche etc.) bei! In modernen Bauten ist häufig eine Zu- und Abluftanlage installiert. Hier ist die Gebrauchsanleitung zu berücksichtigen.

Wärme
Raumgerecht heizen

Drehen Sie Ihre thermostatischen Heizkörperventile zurück. Dies ist oft effizienter als ein Luftbefeuchter, denn zu trockene Luft entsteht meist nur in überheizten Räumen! Wählen Sie die Temperatur, die der Nutzungsart der Räume entspricht. 1 °C weniger Raumtemperatur spart schon 6 bis 15 Prozent Heizkosten! Achtung: Ist der Heizkörper zeitweise kalt, muss das Ventil nicht aufgedreht werden. Der Heizkörper ist vorübergehend ausgeschaltet, weil die gewünschte Raumlufttemperatur erreicht ist.

Wärme
Fremdwärme nutzen

Thermostatische Heizkörperventile und programmierbare elektrische Ventile funktionieren automatisch, so dass Wärmegewinne durch Sonneneinstrahlung, Kochen etc. als zusätzliche Wärmequellen berücksichtigt werden. Achtung: Thermostatische Heizkörperventile dürfen nicht durch Möbel oder Vorhänge verdeckt werden. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, müssen Fernfühler eingebaut werden.

Wärme
Raumtemperatur senken

Senken Sie die Raumtemperaturen nachts und bei längerer Abwesenheit auf 15 °C, dies kann Ihnen bis zu 10 Prozent Heizkosten ersparen! Schliessen Sie die Roll- oder Fensterläden sowie die Vorhänge. Bei geschlossenen Fenstern sparen Sie auch hier 5 bis 10 Prozent Energie. Achtung: Wer bei offenem Fenster schläft, muss das Heizkörperventil zudrehen, da es sich sonst wegen der kalten Aussenluft ganz öffnet und die Wärme verloren geht!

Kälte
Eindringende Hitze verhindern

Schliessen Sie die Fenster, sobald es draussen wärmer wird und sorgen Sie für ausreichende Beschattung. Lüften Sie am Abend kräftig durch!

Kälte
Auch ein Ventilator sorgt für kühle Köpfe

Ventilatoren verbrauchen zehnmal weniger Strom als Klimageräte. Die bewegte Luft wirkt dem Schwitzen entgegen und sorgt so für ein angenehmeres Wärmeempfinden.

Kälte
Wärmequellen reduzieren

Elektrische Geräte und Lichtquellen heizen zusätzlich ein. Setzen Sie auf energiesparende Apparate und Beleuchtungen (LED etc.) und schalten Sie unnötige Verbraucher aus.

Strom
Photovoltaikstrom nutzen

Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) besteht ein grosser Nutzen darin, dass der eigene Photovoltaikstrom günstiger ist als der Strom vom Netz – vorausgesetzt, er wird auch möglichst selbst verbraucht. Daher sollte der notwendige Stromverbrauch, soweit möglich, auf die Sonnenstunden gelegt werden. Auf den Tag verlegen lässt sich z. B. das Wäschewaschen, Geschirrspülen und Laden von Geräten oder Fahrzeugen. Grosse Möglichkeiten bestehen bei der Heizung. Bei Wärmepumpen empfiehlt sich, die Wärmespeicher während der Photovoltaikstromproduktion zu laden. Sind Elektrofahrzeuge vorhanden, lässt sich mit Ladestationen mit Batteriespeicher der Eigenverbrauch an Photovoltaikstrom nochmals deutlich erhöhen.

Strom
Stromverbrauch optimieren

Grundsätzlich sollte nur Strom verbraucht werden, wenn dieser auch wirklich benötigt wird. Das gilt z. B. beim Licht und beim Stand-by-Betrieb vieler elektronischer Geräte. Durch achtsames Verhalten und Sensoren, die bei Nichtbenutzung den Strom automatisch ausschalten, kann unnötiger Verbrauch vermieden werden, ohne auf Komfort verzichten zu müssen.

Wasser
Spardüsen benutzen

Wasserspardüsen mischen dem Wasserstrahl Luft bei. Dadurch werden deutlich Wasser und Energie gespart – ohne Komforteinbusse.

Wasser
Duschen statt baden

Duschen Sie statt zu baden. Für ein Vollbad brauchen Sie 140 bis 180 Liter Wasser, d. h. etwa dreimal so viel wie für eine fünfminütige Dusche. Mit einer Wassersparbrause können Sie den Wasserverbrauch beim Duschen, ohne auf den Komfort verzichten zu müssen, um 40 Prozent reduzieren.

Gesundes Raumklima
Gesundes Raumklima

Für das Wohlbefinden des Menschen ist ein behagliches Raumklima eine notwendige Voraussetzung, hat es doch unmittelbare Auswirkungen auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen. Die Behaglichkeit hängt dabei nicht nur von der Raumtemperatur ab, sondern ebenso vom Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft. Es empfiehlt sich, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit regelmässig mittels Thermometer und Hygrometer zu überprüfen und entsprechend zu regulieren. Für ein behagliches Raumklima ist in erster Linie die Raumtemperatur entscheidend. Natürlich bestehen individuelle Wärmeansprüche. Den persönlichen Wünschen aller Bewohner kann jedoch kaum gleichzeitig entsprochen werden. Die Fachleute sind sich aber einig, dass die Temperaturen von bewohnten Räumen innerhalb der sogenannten Behaglichkeitsgrenzen liegen müssen. Für das Wohnzimmer wird eine Temperatur von 20 °C bis 21 °C als angemessen betrachtet, im Schlafzimmer dagegen genügen tiefere Werte. Es versteht sich von selbst, dass körperliche Tätigkeit und Bekleidung massgeblichen Einfluss auf die bevorzugten Temperaturen ausüben. Die als angenehm empfundenen Temperaturen sind umso niedriger, je höher die Aktivität und je wärmer die Bekleidung ist.

PEPEGA

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

Nach Volks-Nein altes EnG gültig

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

geplant per Anfang 2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

6

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2020

Besonderes

Warmwassermessung obligatorisch ab Baugesuch 1.1.1992

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Meldung an Amt für Umwelt und Energie durch beauftragte Firma bis einen Monat nach Ausführung

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.09.2022

Besonderes

Altbau (vor 1.1.1993): VHKA-Pflicht, diverse Befreiungsregelungen. Messgeräte Neubauten: zur Wartung und Ablesung ausserhalb Privatbereich.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2023

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2019

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.01.2019

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.11.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2021

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.04.2021

Besonderes

Bei Baubewilligung zwischen 1.4.2005 bis 1.4.2021 auch Messung Heizung obligatorisch.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.05.2022

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

Nach Volks-Nein altes EnG gültig

Besonderes

Als Neubauten gelten Bauten mit Baubewilligung nach dem 1.7.1992

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrerer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

Durch Rat verabschiedet - voraussichtlich bis Mitte 2023 in Kraft

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.07.2020

Besonderes

Bei Baubewilligung zwischen 1.7.1988 bis 1.7.2020 auch Messung Heizung obligatorisch.

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

EnG in Vernehmlassung

Besonderes

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrerer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

01.02.2015

Besonderes

Nicht obligatorische Bauten: Einrichtung VHKA auf Verlangen der Mehrheit der Mietenden eines Gebäudes! (EnV Art. 44, Abs. 2)

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75%
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

5

Neues EnG in Kraft ab*

EnG in Vernehmlassung

Besonderes

Heizung Altbau: gemäss EnV Art. 34, Abs. 1

Messpflicht Neubau

Heizung: Pflicht Messung Heizung für zentral beheizte Gebäudegruppen / Pflicht Messung Heizung für in bestimmtem Zeitraum erstellte Bauten (Gültigkeitsdauer alte Energiegesetze)
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem / Messung Heizung pro Gebäude bei Sanierung Gebäudehülle einer oder mehrer Baute/n zu über 75% / Messung Nutzeinheiten für Bauten mit Jahrgängen ca. 1990 bis 2022 obligatorisch (Abweichungen siehe Spalte "Besonderes")
Warmwasser: Pflicht bei Sanierung (Gesamterneuerung) Heizungs- und/oder Warmwassersystem

VHKA ab Bezüger

2

Neues EnG in Kraft ab*

01.09.2022

Besonderes

Messung Heizung obligatorisch: Baubewilligung ab 1.7.1986; Bauten ab 6 Wärmebezügern / ab 1.3.1992; ab 5 Wärmebezügern

Messpflicht Neubau

Heizung: Messung Nutzeinheiten obligatorisch
Warmwasser: Messung Nutzeinheiten obligatorisch

Messpflicht Gebäudebestand

Heizung: Keine Regelung
Warmwasser: Keine Regelung

VHKA ab Bezüger

7

Neues EnG in Kraft ab*

EnG in Revision

Besonderes

Keine Regelung Altbauten